In Deutschland können Versicherte unter bestimmten Umständen von Zuzahlungen für medizinische Leistungen befreit werden. Dies gilt insbesondere für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder geringem Einkommen. Wie das geht? Das erfahrt ihr in diesem Beitrag.


Medizinische Leistungen gegen Zuzahlungen

Das deutsche Gesundheitssystem sieht vor, dass Versicherte für bestimmte medizinische Leistungen Zuzahlungen entrichten müssen. Dazu gehören beispielsweise Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalte. Ziel dieser Zuzahlungen ist es, das Bewusstsein für die Kosten im Gesundheitswesen zu schärfen und die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken. Allerdings kann dies für Menschen mit chronischen Erkrankungen, die häufig und regelmäßig medizinische Leistungen in Anspruch nehmen müssen, eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Chronisch Kranke müssen oft tief in die Tasche greifen. (Bild: cottonbro studio – pexels.com)

Es gibt eine generelle Belastungsgrenze

Um diese Belastung zu mildern, sieht das Gesetz eine Belastungsgrenze vor. Für die meisten Versicherten in Deutschland liegt diese Grenze bei 2 Prozent des jährlichen Brutto-Haushaltseinkommens. Das bedeutet, dass Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen und weitere gesetzlich vorgeschriebene Eigenleistungen bis zu dieser Grenze geleistet werden müssen. Sobald diese Grenze erreicht ist, können sich Versicherte von weiteren Zuzahlungen für das restliche Kalenderjahr befreien lassen.

…und eine für chronisch Kranke und Empfänger von Sozialleistungen

Für Menschen, die an einer schwerwiegenden chronischen Krankheit leiden, ist diese Belastungsgrenze auf 1 Prozent ihres Brutto-Haushaltseinkommens reduziert.

Es gibt Grenzen bei der Zuzahlung für medizinische Leistungen. (Bild: Linda Eller-Shein – pexels com)

Für Empfänger von Sozialleistungen, einschließlich schwerwiegend chronisch Kranker, gibt es zudem eine feste jährliche Belastungsgrenze, die im Jahr 2024 beispielsweise bei 67,56 Euro liegt. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass diese Personengruppen ein geringeres Einkommen haben und somit eine geringere finanzielle Belastbarkeit.

Hier gibt’s genauere Infos und ihr könnt ein bisschen mit dem Zuzahlungsrechner experimentieren.

Was macht etwas Chronisches schwerwiegend?

Um als schwerwiegend chronisch krank eingestuft zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr mindestens einmal pro Quartal eine ärztliche Behandlung erfolgt sein. Außerdem muss eine der folgenden Bedingungen zutreffen:

  • Ihr benötigt Pflege und habt einen anerkannten Pflegegrad von 3 oder höher;
  • Eure Krankheit hat zu einem Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent geführt, oder eure Fähigkeit, Erwerbseinkommen zu erzielen, ist um mindestens 60 Prozent reduziert;
  • Eine kontinuierliche medizinische Versorgung ist für euch essentiell, um eine lebensbedrohliche Verschlechterung eures Gesundheitszustands zu verhindern oder um zu vermeiden, dass sich eure Lebenserwartung verkürzt oder eure Lebensqualität aufgrund der Krankheit dauerhaft beeinträchtigt wird.

Die Anerkennung als chronisch krank und somit anspruchsberechtigt erfolgt auf Grundlage eines ärztlichen Attests.

Und wie geht es dann weiter?

Sobald die individuelle Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht ist, können sich die Betroffenen für die restliche Dauer des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Dafür müssen sie ihre Zuzahlungen dokumentieren sowie Quittungen über in Anspruch genommene Gesundheitsleistungen sammeln und zusammen mit einem Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse prüft den Antrag und erteilt bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Befreiung.

Die Befreiung von Zuzahlungen erfordert eine Antragstellung. (Bild: Sora Shomazaki – pexels.com)

Einen Versuch ist es wert

Seht ihr mal: Schon eine krankheitsbedingte dauerhafte Beeinträchtigung eurer Lebensqualität ist Grund genug, es mal mit einem Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zu versuchen. Wenn ihr euch nicht ganz sicher seid, sprecht mit eurem Arzt, der es gewiss gut mit euch meint, und euch unterstützen wird. Einen Versuch ist es jedenfalls wert. Ich wünsche euch alles Gute!